Seit 2004 setzen wir uns gemeinsam dafür ein, unser Schaumburger Zuhause zu bewahren und weiterzuentwickeln. Wir fördern bürgerschaftliches Engagement, um lokale Herausforderungen unbürokratisch und effektiv anzugehen – genau dort, wo es nötig ist.
Unsere Stiftung ist unabhängig, transparent und ein verlässlicher Partner für ehrenamtliches Engagement. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Zeit, Ihren Ideen oder einer Spende, und lassen Sie uns gemeinsam das Schaumburger Land stärken.
Satzung der Bürgerstiftung Schaumburg, Stand 03/2023
Diese Unmittelbarkeit können nur Bürgerstiftungen – als Stiftungen von Bürgern für Bürger – in unvergleichbarer Weise realisieren: Kinder- und Jugendförderung, die bessere Integration behinderter und benachteiligter Menschen und von Senioren sowie die Förderung anderer gemeinnütziger Zwecke im Bereich Erziehung und Bildung – die Bürgerstiftung Schaumburg stärkt den Zusammenhalt in unserem Landkreis.
Erziehung und Bildung sind eine notwendige Investition in die Jugend und damit in unser aller Zukunft.
Dazu will die Bürgerstiftung entsprechend ihrer Satzung nachhaltige Projekte in folgenden Bereichen fördern und entwickeln:
Eva Busemann
05722 890 7063
Bürgerstiftung Schaumburg
Lange Straße 68
31675 Bückeburg
Bürozeiten
Montag bis Freitag
09:00 – 13:00 Uhr
Die Stifterversammlung wählte im Gründungsjahr den ersten Stiftungsrat, der sich in Folge entsprechend der Satzung durch Kooptation ergänzt hat. Der Stiftungsrat als Aufsichtsgremium wählt den Vorstand und überwacht dessen Arbeit.
Rolf Watermann, Vorsitzender
Hermann Stoevesandt, stv. Vorsitzender
Dieter Ahrens
Bernd Hellmann
Eike Höcker
Andreas Hofmann
Manja Horst
Rudolf Krewer
Dr. Lu Seegers
Ihm gehören an:
Karsten Becker, Vorsitzender
Dr. Jürgen Höcker, stv. Vorsitzender
Christopher Merseburger, Schatzmeister
Birgit Lemme
Reinhold Lüthen
Sie sind zu dem Entschluß gekommen, sich ebenfalls als Stifterin oder Stifter für die Ziele der Bürgerstiftung Schaumburg zu engagieren?
Wir freuen uns auf Sie!
Auch mit „kleinem“ Vermögen können Sie Gutes tun. Mit Ihrer eigenen Stiftung bestimmen Sie selbst, welchen gemeinnützigen Zweck Sie fördern möchten. Eine Stiftung ist ein eigenständiges Gebilde, das auf Dauer, also für die Ewigkeit, angelegt ist.
Ihr Name für Ihre Stiftung. Egal, ob Sie die Stiftung sofort zum Leben erwecken oder sie als Testamentsstiftung errichten, die Einhaltung Ihres Willens ist gewährleistet. Also ein hervorragendes Instrument zur Regelung der Erbfolge. Mit einer Treuhandstiftung profitieren Sie vom Wissen des Treuhänders zur Stiftungsverwaltung und zur Zweckverwirklichung. Die Bürgerstiftung Schaumburg unterstützt Sie dabei. Wir verwalten bereits ein Treuhandvermögen von über 5 Millionen Euro. Mit uns können Sie sich dauerhaft und effektiv für die Menschen in unserem Landkreis Schaumburg engagieren. Als Stifter, Zustifter oder im Rahmen einer Treuhandstiftung können Sie die Arbeit finanziell unterstützen. Sie können sich in verschiedenen Gremien an der Willensbildung beteiligen. Natürlich können Sie auch für Ihren persönlichen Stiftungszweck mit Ideen und aktivem Einsatz tätig werden und die Stiftung kann Ihren Namen tragen.
Details zu unseren Treuhandstiftungen.
Erfahren Sie Details über Treuhandstiftungen.
Hier stehen Ihnen die Jahresberichte zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten hier einen Überblick über die Arbeit der Stiftung, genaue Zahlen und geförderte Projekte.